Wohnungsgeberbestätigung – Was Vermieter wissen sollten

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Wohnungsgeberbestätigung - Was Vermieter wissen sollten

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das bei jeder Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt wird. Sie wird vom Vermieter oder von der Hausverwaltung ausgestellt und bestätigt, dass der Mieter in der angegebenen Wohnung gemeldet ist. Die Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug des Mieters ausgestellt werden. Für Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Meldepflicht gilt auch dann, wenn der Mieter nur vorübergehend in der Wohnung wohnt, beispielsweise bei Untervermietung oder bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses. Wenn Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommen, bei Verstößen gegen die Meldepflicht können Bußgelder in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Was muss in einer Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss bestimmte Angaben enthalten, damit sie als offizielles Dokument anerkannt wird. In der Bestätigung müssen der Name des Vermieters oder der Hausverwaltung, der Name des Mieters, die Adresse der Wohnung sowie der Einzugs- und Auszugszeitpunkt angegeben werden. Die Bestätigung muss außerdem vom Vermieter oder von der Hausverwaltung unterschrieben sein. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, ein fehlerhaftes oder unvollständiges Dokument wird nicht akzeptiert und der Mieter kann Probleme bei der Anmeldung haben.

Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter keine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt?

Zunächst sollte der Mieter den Vermieter schriftlich auffordern, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Hierbei sollte eine Frist gesetzt werden, innerhalb der der Vermieter die Bestätigung ausstellen soll. Reagiert der Vermieter nicht oder stellt er weiterhin keine Wohnungsgeberbestätigung aus, kann der Mieter sich an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden. Das Einwohnermeldeamt kann den Vermieter auffordern, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Wenn der Vermieter auch nach der Aufforderung des Einwohnermeldeamts keine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt, kann ein Bußgeld verhängt werden. In diesem Fall kann der Mieter auch einen Rechtsanwalt einschalten und gegebenenfalls eine Klage gegen den Vermieter einreichen.

Wie kann die Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden?

Die Wohnungsgeberbestätigung kann auf verschiedenen Wegen ausgestellt werden, die Ausstellung kann also auf folgenden Wegen erfolgen:

  • Schriftlich: Die Wohnungsgeberbestätigung kann schriftlich, zum Beispiel per Brief oder Fax, ausgestellt werden. In diesem Fall muss der Vermieter alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt in die Bestätigung eintragen.

 

  • Elektronisch: Die Wohnungsgeberbestätigung kann auch elektronisch über ein Online-Formular, ausgestellt werden, wenden Sie sich an ihr zuständiges Einwohnermeldeamt, die können Ihnen weiterhelfen.