Einheitswertbescheid anfordern: So geht’s
Wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus besitzen, müssen Sie in der Regel alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Hierbei wird unter anderem der Einheitswert Ihres Objekts ermittelt, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient. Der Einheitswertbescheid ist ein wichtiger Nachweis für die steuerliche Bewertung Ihres Eigentums.
Voraussetzungen für die Anforderung des Einheitswertbescheids
Bevor Sie den Einheitswertbescheid anfordern, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie dazu berechtigt sind. In der Regel können nur Eigentümer oder Erbbauberechtigte den Einheitswertbescheid anfordern. Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung gemietet haben, ist Ihr Vermieter für die Anforderung des Bescheids zuständig.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass alle Steuererklärungen für die vergangenen Jahre abgegeben und bearbeitet wurden, bevor Sie den Einheitswertbescheid anfordern. Wenn Sie nämlich eine Steuerschuld haben, kann es sein, dass das Finanzamt den Einheitswertbescheid nicht ausstellt, bis die Steuerschuld beglichen ist.
Wie Sie den Einheitswertbescheid anfordern
Die Anforderung des Einheitswertbescheids erfolgt schriftlich. Hierfür können Sie entweder das dafür vorgesehene Formular beim Finanzamt anfordern oder einen eigenen Antrag stellen. Wenn Sie einen eigenen Antrag stellen, sollten Sie dabei folgende Informationen angeben:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Steuernummer)
- Die genaue Anschrift des Grundstücks, der Wohnung oder des Hauses
- Eine kurze Begründung, warum Sie den Einheitswertbescheid benötigen
Es empfiehlt sich, den Antrag per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass er beim Finanzamt ankommt. In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Einheitswertbescheid ausgestellt wird. Sie erhalten ihn per Post zugeschickt.
Alternative Möglichkeiten zur Anforderung des Einheitswertbescheids
Wenn Sie keinen schriftlichen Antrag stellen möchten, gibt es auch alternative Möglichkeiten zur Anforderung des Einheitswertbescheids. So können Sie den Bescheid beispielsweise auch persönlich beim Finanzamt abholen oder telefonisch anfordern. Allerdings müssen Sie hierbei beachten, dass Sie eventuell längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wenn Sie den Einheitswertbescheid persönlich abholen möchten.
Was tun, wenn der Einheitswertbescheid fehlerhaft ist?
Wenn Sie den Einheitswertbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind. Sollten Sie Fehler entdecken, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Hierfür haben Sie einen Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit. Um Einspruch einzulegen, sollten Sie eine schriftliche Begründung einreichen, in der Sie die Gründe für den Einspruch darlegen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Bescheid korrekt ist, können Sie auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Die Kosten hierfür müssen Sie allerdings selbst tragen.
Weitere Tipps zur Anforderung des Einheitswertbescheids
- Beantragen Sie den Einheitswertbescheid rechtzeitig, um Verzögerungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
- Wenn Sie den Einheitswertbescheid nicht erhalten haben, obwohl Sie ihn bereits vor einiger Zeit angefordert haben, sollten Sie beim Finanzamt nachfragen, ob es eventuelle Probleme gibt.
- Wenn Sie den Einheitswertbescheid verlegt oder verloren haben, können Sie beim Finanzamt eine Kopie anfordern.
Abschließende Tipps zum Einheitswertbescheid
- Bewahren Sie den Einheitswertbescheid sorgfältig auf und achten Sie darauf, dass er nicht verloren geht.
- Prüfen Sie den Bescheid gründlich auf Richtigkeit und legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.
- Wenn Sie Fragen zum Einheitswertbescheid haben, können Sie sich jederzeit an das Finanzamt wenden.
Fazit
Der Einheitswertbescheid ist ein wichtiges Dokument für Immobilieneigentümer und bildet die Grundlage für die Berechnung verschiedener Steuern. Um den Bescheid anzufordern, sollten Sie entweder das dafür vorgesehene Formular nutzen oder einen eigenen Antrag stellen. Wenn Sie Fehler im Bescheid entdecken, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Bescheid sollte sorgfältig aufbewahrt und bei Bedarf als Orientierung für Verkauf oder Vermietung genutzt werden.