Grundsteuerreform – Was man wissen sollte

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Grundsteuerreform - Was man wissen sollte

Grundsteuerreform – Eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden in Deutschland ist die Grundsteuer. Sie wird auf den Wert von Grundstücken und Gebäuden erhoben und von den Kommunen selbst festgesetzt. Die Höhe der Grundsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude. Dieser Wert wird durch das Finanzamt als Einheitswert ermittelt. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt anhand des Einheitswerts sowie des Steuermessbetrags und des Hebesatzes. Letzterer wird von den Kommunen festgelegt und variiert je nach Ort. Der Steuermessbetrag hängt ebenfalls von der Gemeinde ab, während der Einheitswert für alle Immobilien innerhalb derselben Gemeinde gleich ist. Insgesamt ergibt sich die Grundsteuer als Produkt aus Einheitswert, Steuermessbetrag und Hebesatz.

Was ändert sich bei der Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer in Deutschland soll aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Denn die bisherige Berechnungsmethode auf Basis veralteter Einheitswerte aus dem Jahr 1964 wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Ziel der Reform ist eine zeitgemäße Berechnung und eine gerechte Besteuerung von Immobilienbesitzern. Die Neuerung sieht vor, dass zukünftig Bodenrichtwerte und durchschnittliche Nettokaltmieten zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Damit soll die Grundsteuer gerechter und transparenter werden.

Für Immobilieneigentümer wird sich durch die Grundsteuerreform einiges ändern. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte führte zu einer sehr ungleichen Verteilung der Steuerlasten. Besonders in Regionen mit stark steigenden Immobilienpreisen mussten Eigentümer oft hohe Steuerbeträge zahlen, während in anderen Regionen mit niedrigen Immobilienpreisen die Steuerlasten sehr gering waren. Die Reform soll nun dazu führen, dass die Grundsteuer gerechter auf alle Eigentümer verteilt wird. Durch die Berechnung auf Basis von Bodenrichtwerten und Nettokaltmieten soll der tatsächliche Wert der Immobilie besser berücksichtigt werden. Allerdings bedeutet dies auch, dass einige Eigentümer zukünftig höhere Grundsteuerbeträge zahlen müssen, während andere entlastet werden. Könnte Sie auch interessieren – Die Grunderwerbsteuer absetzen.

 

Die Umsetzung der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform soll bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt sein. Bis dahin müssen die Bundesländer eine eigene Berechnungsmethode für die Grundsteuer entwickeln und einführen. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Bodenrichtwerten und Nettokaltmieten bildet.  Für viele Bundesländer stellt die Umsetzung der Reform eine große Herausforderung dar, da es keine einheitliche Regelung gibt und jedes Bundesland seine eigene Methode entwickeln muss. Auch gibt es Kritik an der neuen Berechnungsmethode, da sie komplexer ist und dadurch auch mit höherem Aufwand verbunden ist. Dennoch sind die meisten Experten der Meinung, dass die Reform notwendig und sinnvoll ist, um eine gerechtere und zeitgemäße Berechnung der Grundsteuer zu ermöglichen.

Was können Immobilieneigentümer tun?

Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf ihre Finanzen informieren und gegebenenfalls Vorsorge treffen. Es kann sinnvoll sein, den aktuellen Wert der Immobilie schätzen zu lassen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie sich die Reform auf die Grundsteuerbelastung auswirken wird. Auch lohnt es sich, den eigenen Grundsteuerbescheid regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, falls die Steuerlast unverhältnismäßig hoch erscheint.